Rahmenbedingungen

Bei der Planung von Ausbauprojekten ist die Deutsche Bahn an eine ganze Reihe von gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben gebunden. Denn welche Verkehrswege in Deutschland aus- oder neugebaut werden und in welcher Form, entscheidet nicht die Bahn, sondern der Bund. Auch während der Planungen müssen wir viele Regelungen und Gesetze beachten.

Wer macht was beim Ausbau der Schienen-Infrastruktur in Deutschland?

Grundsätzlich trägt der Bund laut Grundgesetz die Verantwortung für den „Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das zentrale Instrument des Bundes, um mögliche Aus- oder Neubauprojekte auf Deutschlands Verkehrswegen zu priorisieren. Auf Basis des Bundesverkehrswegeplans erlässt der Bund ein Gesetz – das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) – und beauftragt dann die Planung der einzelnen Projekte bei der DB InfraGO AG. Die Bahn entscheidet somit nicht selbst, welche Aus- und Neubaumaßnahmen wann und in welchem Umfang umgesetzt werden, sie ist lediglich Auftragnehmer des Bundes, der die Maßnahmen festlegt und finanziert.

Das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde

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Damit unsere Planungen immer mit den Interessen unseres Auftraggebers – dem Bund – übereinstimmen, erfolgt eine enge Zusammenarbeit vor allem mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). In regelmäßigen Gesprächen stellt das EBA sicher, dass unsere Planungen in die richtige Richtung laufen. Auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird hier bei Bedarf eingebunden.

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