Planungsphasen

Schieneninfrastrukturprojekte sind häufig umfangreiche und komplexe Vorhaben. Eine Vielzahl an Faktoren ist im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Hierfür teilen wir die Planung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in verschiedene Phasen ein:

Leistungsphase 1

Grundlagenermittlung

In einem ersten Schritt untersucht die DB InfraGo AG die Rahmenbedingungen. Hierfür sammeln und analysieren wir alle relevanten Informationen. Es findet also eine Bestandsaufnahme statt. Diese beinhaltet Pläne von der Strecke, Informationen über den aktuellen Zustand der Bauwerke oder Ausmessungen. Außerdem werden die Aufgabenstellungen des Projekts definiert. Dazu gehören die Anzahl und Geschwindigkeit der Züge, bestimmte Fahrzeiten oder andere Anforderungen, die eingehalten werden sollen. Nur mit all diesen Informationen lässt sich die dafür passende Infrastruktur bauen.

Leistungsphase 2

Vorplanung

Nachdem die Anforderungen definiert sind, wird untersucht, wie diese erreicht werden können. Dabei betrachten wir verschiedene Varianten. Hierfür wird eine grobe Zeit- und Kostenschätzung vorgenommen und eine Vorzugsvariante ausgewählt. Diese wird anschließend in die Bundestagsbefassung eingebracht.

Leistungsphase 3

Entwurfsplanung

Die technische Planung wird konkretisiert. Hierfür nimmt die DB InfraGO AG auch ausführliche Untersuchungen des Baugrunds vor und prüft Auswirkungen auf die Umwelt. Mit den gewonnenen Informationen wird eine genaue Kostenberechnung erstellt. Diese ist gegenüber den groben Schätzungen aus der Vorplanung deutlich genauer und belastbarer.

Leistungsphase 4

Genehmigungsplanung

In der Genehmigungsplanung werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. Die für die Erreichung des Baurechts relevanten Unterlagen übergibt die DB InfraGO AG an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Das EBA prüft diese anschließend auf Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Unter anderem sind Aspekte wie der Lärm- oder Umweltschutz relevant.

Zudem werden öffentliche und private Belange beim Planfeststellungsverfahren gegeneinander abgewogen. Hierfür wird auch ein öffentliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Den Abschluss des Verfahrens bildet der durch das EBA erlassene Planfeststellungsbeschluss. Dieser entspricht sozusagen der Baugenehmigung.

Ab Leistungsphase 5

Ausführungsplanung und Bauausführung

Nach dem Planfeststellungsbeschluss werden die Ausführungsplanung und die Bauausführung an eine Baufirma vergeben. Diese erstellt Unterlagen und Baupläne in großem Maßstab, die alle Angaben zur Realisierung des Bauprojekts enthalten. Danach beginnen die Bauarbeiten.

Kontakt

Glossar