Film: Schritt für Schritt zum neuen Schienenweg

Genehmigungsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren wird Baurecht geschaffen. Für die Durchführung ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Es entscheidet, ob eine geplante Baumaßnahme rechtmäßig ist und in geplanter Form und Umfang gebaut werden darf. Dabei wägt das EBA öffentliche und private Belange gegeneinander ab. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. Sich widersprechende Interessen sollen damit ausgeglichen werden. Dabei findet auch ein Anhörungsverfahren statt, das alle Betroffenen miteinbezieht. Die Unterlagen werden hierfür in den betroffenen Kommunen entlang der Strecke ausgelegt. Jeder, der seine Belange durch das geplante Vorhaben berührt sieht, hat die Möglichkeit diese einzusehen und bei Bedarf Einwände einzubringen. Die Einwände werden durch die DB InfraGO AG beantwortet. Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin mit allen Betroffenen werden die Einwände besprochen. Auf Grundlage des Anhörungsverfahrens erlässt das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbeschluss. Dieser entspricht sozusagen einer Baugenehmigung. Der Beschluss wird veröffentlicht. Wenn vor Gericht keine Klage erhoben wird, kann gebaut werden.

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